KMLH

Förderungen: Was für Ihre Weiterbildung möglich ist – und wie Sie vorgehen

Viele Länder, Kammern und Arbeitsmarktstellen fördern berufliche Weiterbildung. Ob und wie viel, hängt von Ihrem Wohnort, Ihrer Situation und dem Programm ab. Hier finden Sie, was wir für Österreich, Deutschland und die Schweiz geprüft haben – und was Sie von uns dafür bekommen.

Warum KMLH-Bildungsangebote gefördert werden können

KMLH ist seit 2013 nach dem Qualitätsverfahren LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) zertifiziert – die Kinaesthetics-mlh GmbH in Deutschland im Verbund mit der KMLH AT/IT KG. In Österreich ist KMLH dadurch Ö-Cert-anerkannt – der Qualitätsrahmen, den die Bundesländer für ihre Bildungsförderungen voraussetzen. Was wir Ihnen für einen Antrag ausstellen: Anmeldebestätigung, Kursbeschreibung mit Umfang in Zeitstunden und Unterrichtseinheiten, Rechnung, Teilnahmebestätigung und auf Wunsch den Nachweis der Testierung.

Österreich

Die meisten Landesförderungen setzen einen anerkannten Bildungsanbieter und einen Antrag vor oder kurz nach Kursbeginn voraus. Stand: 15. September 2026.

  • Wien – waff Bildungskonto. Für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz Wien: 30 bis 50 Prozent der Kurskosten je nach Einkommen, bis 2.000 Euro innerhalb von vier Jahren („umfangreiche Weiterbildung“); daneben das „Bildungskonto für alle“ mit 50 Prozent bis 300 Euro. Einkommensgrenze 2.800 Euro netto im Monat. waff.at
  • Salzburg – Bildungsscheck des Landes. 50 Prozent der Kurskosten bis 1.100 Euro; für Berufe der Pflege bis 2.200 Euro; ab 50 Jahren bis 1.400 Euro. Mindestkosten 220 Euro, Antrag drei Monate vor bis drei Monate nach Kursbeginn, nur bei zertifizierten Bildungsträgern. salzburg.gv.at
  • Oberösterreich – Bildungskonto des Landes. 30 Prozent der Kurskosten bis 2.200 Euro für Beschäftigte, Wiedereinsteiger*innen, Arbeitsuchende und Kleinunternehmer*innen mit Hauptwohnsitz Oberösterreich; Antrag bis sechs Monate nach Kursende, mindestens 75 Prozent Anwesenheit, zertifizierte Bildungseinrichtung. land-oberoesterreich.gv.at
  • Tirol – Bildungsgeld update. 20 bis 30 Prozent der Kurskosten plus Bonus, je nach Einkommen bis 2.100 bzw. 3.500 Euro, für Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitsuchende und Kleinunternehmer*innen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Tirol; Kursgebühr mindestens 180 Euro; anerkannte Bildungsträger. tirol.gv.at
  • Steiermark – Bildungsscheck der Arbeiterkammer. 80 Euro, zweimal im Jahr einlösbar, für AK-Mitglieder. stmk.arbeiterkammer.at
  • Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss des Landes. Einmaliger Zuschuss für Beschäftigte, Arbeitsuchende und Karenzierte mit Hauptwohnsitz Burgenland; Mindestkosten 200 Euro, Einkommensgrenzen, zertifizierte Bildungseinrichtung. burgenland.at
  • Vorarlberg – Bildungszuschuss des Landes. Richtet sich an Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss; Details beim Land. vorarlberg.at
  • Niederösterreich – Bildungsförderung des Landes. Details und aktuelle Bedingungen auf der Seite des Landes. noe.gv.at/bildungsfoerderung
  • Kärnten: Das Bildungsgeld des Landes ist Ende 2025 ausgelaufen; eine Nachfolgeförderung war am 15. September 2026 nicht ersichtlich.
  • Alle Bundesländer – Arbeiterkammer. Die AK-Bildungsförderungen sind je Bundesland unterschiedlich (Gutscheine, Zuschüsse von 25 bis 50 Prozent). arbeiterkammer.at
  • AMS – für Arbeitsuchende. Kurskosten- und Kursnebenkostenbeihilfe, wenn der Kurs Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessert; Antrag vor Kursbeginn. ams.at
  • AMS – für Betriebe (Qualifizierungsförderung für Beschäftigte). 50 Prozent der Kurskosten für bestimmte Gruppen von Beschäftigten (zum Beispiel Frauen mit Lehr- oder mittlerem Abschluss, Beschäftigte über 50 mit höherer Ausbildung, Personen mit Pflichtschulabschluss); Kurse ab 16 Stunden. ams.at
  • Pflegende Angehörige und Eltern (Familiäre Pflege): In Österreich gibt es für Kurse und häusliche Schulungen keine Kassenleistung; manche privaten Zusatzversicherungen übernehmen Kosten – fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach. Familiäre Pflege
  • Überblick: Die Datenbank der Wirtschaftskammer (bildungsfoerderung.bic.at) und die Kursförderungs-Übersicht auf erwachsenenbildung.at zeigen alle Programme nach Bundesland.

Deutschland

Stand: 15. September 2026. Gefördert wird meist ein Anteil der Kursgebühr; einige Länder setzen einen anerkannten Bildungsträger voraus.

  • Nordrhein-Westfalen – Bildungsscheck. 50 Prozent der Kursgebühr, bis 500 Euro im Kalenderjahr, für Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Einkommen bis 50.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 100.000 Euro (gemeinsam Veranlagte). Den früheren betrieblichen Zugang gibt es seit Mitte 2024 nicht mehr. mags.nrw
  • Rheinland-Pfalz – QualiScheck. 60 Prozent der Weiterbildungskosten, bis 1.500 Euro pro Person und Jahr, für Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz; nur bei anerkannten Bildungsträgern. esf.rlp.de
  • Brandenburg – Bildungsscheck. 60 Prozent Zuschuss für Beschäftigte (Unternehmen 50 Prozent), Anträge nach der Weiterbildungsrichtlinie 2026 bis 30. Juni 2027. ilb.de
  • Baden-Württemberg – Bildungszeit. Fünf Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr (keine Kostenförderung) für Beschäftigte mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg und mindestens zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit; Antrag neun Wochen vorher; Voraussetzung ist ein anerkannter Bildungsträger. rp.baden-wuerttemberg.de
  • Bildungsurlaub in den anderen Bundesländern. Fast alle Länder gewähren Beschäftigten Bildungsfreistellung – meist fünf Tage im Jahr; ohne Anspruch sind derzeit Bayern und Sachsen (Sachsen ab 2027). Voraussetzung ist in der Regel, dass die Veranstaltung oder der Anbieter im jeweiligen Land anerkannt ist.
  • Bildungsprämie des Bundes: eingestellt; es werden keine Prämiengutscheine mehr ausgegeben.
  • Pflegende Angehörige und Eltern (Familiäre Pflege): Der Kurs „Achtsam zu Hause pflegen und begleiten“ und die häusliche Schulung können als Pflegekurs bzw. Schulung nach § 45 SGB XI über Ihre Pflegekasse finanziert werden – fragen Sie Ihre Pflegekasse oder uns. Familiäre Pflege

Schweiz

Für Weiterbildungskurse wie unsere gibt es in der Schweiz keine allgemeine öffentliche Förderung: Nach dem Weiterbildungsgesetz liegt Weiterbildung in der Verantwortung der Einzelnen; Bundesbeiträge gibt es nur für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, und kantonale Gutscheine gelten für Grundkompetenzen. Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten im Rahmen der Personalentwicklung oder des betrieblichen Gesundheitsmanagements – sprechen Sie Ihre Vorgesetzten an. Stand: 15. September 2026.

Für Organisationen

Wenn Ihre Einrichtung Kurse, Praxisbegleitung oder einen Implementierungsprozess finanziert, kommen andere Wege in Frage: in Österreich die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte des AMS, in Deutschland Programme der Länder mit betrieblichem Zugang (Brandenburg) sowie Mittel des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Was für Ihre Organisation passt, klären wir im Erstgespräch. Für Ihre Organisation

So gehen Sie vor

1

Programm auswählen und Voraussetzungen prüfen (Wohnort, Einkommen, Antragsfrist).

2

Kurs auswählen und bei uns die Unterlagen anfordern: Anmeldebestätigung, Kursbeschreibung, Kostenangabe.

3

Antrag stellen – bei den meisten Programmen vor Kursbeginn.

4

Nach dem Kurs Rechnung und Teilnahmebestätigung einreichen.

Alle Preise auf unseren Seiten verstehen sich zzgl. landesüblicher USt. (W2.12).

Häufige Fragen

Gilt die Förderung auch, wenn der Kurs in einem anderen Bundesland stattfindet?

In Österreich ja, wenn der Anbieter Ö-Cert-anerkannt ist – die Anerkennung gilt bundesweit. In Deutschland entscheidet das jeweilige Programm; meist zählt Ihr Wohn- oder Arbeitsort, nicht der Kursort.

Muss ich den Antrag vor dem Kurs stellen?

Bei den meisten Programmen ja. Einige Länder erlauben den Antrag bis einige Monate nach Kursbeginn (Salzburg, Oberösterreich). Prüfen Sie die Frist, bevor Sie sich anmelden.

Welche Unterlagen bekomme ich von KMLH?

Anmeldebestätigung, Kursbeschreibung mit Umfang, Rechnung und Teilnahmebestätigung – und auf Wunsch den Nachweis unserer Qualitätstestierung.

Was ist, wenn mein Programm hier nicht steht?

Programme ändern sich; wir prüfen diese Seite regelmäßig. Fragen Sie uns – wir stellen die Unterlagen für jedes Programm aus.